Satzung des TSV Johannis 1883 Nürnberg e.V.

§ 1

Der Verein führt den Namen TSV Johannis 1883 Nürnberg e. V. Er hat seinen Sitz in Nürnberg und ist in das Vereinsregister eingetragen.

 

§ 2

Der Verein ist Mitglied des Bayerischen Landes-Sportverbandes e. V. und erkennt dessen Satzung an.

 

§ 3

  1. Vereinszweck ist die Pflege und Förderung des Sports.
     
  2. Der Verein verfolgt ausschließlich unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes „steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
     
  3. Mittel des Vereines, sowie etwaige Überschüsse werden nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet. Die Mitglieder erhalten keine Anteile am Überschuss und - in ihrer Eigenschaft als Mitglieder - auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.

    Der Verein darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereines fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigen.

    Personen, die sich im Ehrenamt oder nebenberuflich im Verein im gemeinnützigen Bereich engagieren, können im Rahmen der steuerlich zulässigen Ehrenamtspauschalen/Übungsleiterfreibeträge begünstigt werden.

    Ausgeschiedene oder ausgeschlossene Mitglieder haben keinen Anspruch auf das Vereinsvermögen.

    Eine Änderung im Status der Gemeinnützigkeit zeigt der Verein unverzüglich dem Bayerischen Landes-Sportverband e.V., den betroffen Fachverbänden sowie dem zuständigen Finanzamt für Körperschaften an.

  4. Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch Förderung der Allgemeinheit auf dem Gebiet des Sports, im Einzelnen durch

    - Abhaltung eines geeigneten Turn-, Sport- und Spielbetriebes
    - Instandhaltung der Sportanlagen und des Vereinsheimes, der Turn- und Sportgeräte
    - Durchführung sportlicher Veranstaltungen bzw. Teilnahme an solchen
    - sachgemäße Ausbildung und Einsatz von Übungsleitern.

  5. Der Verein ist politisch und konfessionell neutral.

 

§4

gestrichen

 

§ 5

Mitglied kann jede natürliche oder juristische Person werden, nachdem ein schriftlicher Aufnahmeantrag beim Verein gestellt ist.  Soweit eine entgegenstehende Erklärung des Vorstandes nicht vorliegt, gilt der Aufnahmeantrag 14 Tage nach Eingang beim Verein als angenommen. Andernfalls wird dem Aufnahmesuchenden eine schriftliche Ablehnungsbegründung zugänglich gemacht.


§ 6

Die Mitgliedschaft endet durch Austrittserklärung, Ausschluss oder Tod. Austritt aus dem Verein ist nur zum Ende des Geschäftsjahres möglich und ist dem Vorstand bis spätestens 31. Oktober schriftlich mitzuteilen. Bei einem späteren Eingang der Kündigung ist der Beitrag für das darauffolgende Jahr in voller Höhe zu entrichten.


§ 7

Ein Mitglied kann aus dem Verein ausgeschlossen werden, wenn es in erheblicher Weise gegen den Vereinszweck verstößt, sich vereinsschädigend verhält, in sonstiger Weise sich grober und wiederholter Verstöße gegen die Vereinssatzung schuldig macht oder seiner Beitragspflicht trotz zweimaliger schriftlicher Mahnung bis zum Ende des Geschäftsjahres nicht nachgekommen ist.

Über den Ausschluss entscheidet mit 2/3 Mehrheit der Verwaltungsrat unter Angabe der Gründe. Dem Mitglied ist vorher Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Die Wiederaufnahme eines ausgeschlossenen Mitglieds ist frühestens nach Ablauf eines Jahres möglich.

Gibt ein Spieler oder ein Funktionär des Vereines durch unsportliches Verhalten Anlass zu einer Verhandlung vor den Sportgerichten, so können die Kosten des Verfahrens bzw. eine Geldstrafe an den Verursacher weitergegeben werden. Eine Entscheidung hierüber obliegt dem Verwaltungsrat. Gegen diese Maßregeln ist ein Rechtsmittel ausgeschlossen.


§ 8

Organe des Vereins sind:

a) die Vorstandschaft

b) der Verwaltungsrat

c) die Mitgliederversammlung

 

§ 9

Die Vorstandschaft besteht aus:

- dem Vorstand gemäß § 26 BGB

- dem Kassier

- dem Schriftführer

 

Vorstand im Sinne des § 26 ist der erste, zweite und dritte Vorstand. Es vertreten den Verein der erste Vorstand allein, der zweite und der dritte Vorstand vertreten ihn gemeinsam. Im Innenverhältnis wird bestimmt, dass der zweite und dritte Vorstand nur bei Verhinderung des ersten Vorstandes tätig werden dürfen. Die gesamte Vorstandschaft wird jeweils auf die Dauer von zwei Jahren von der Mitgliederversammlung gewählt. Sie bleibt bis zur Neuwahl im Amt.

Scheidet ein Mitglied der Vorstandschaft vor Ablauf der Amtsperiode aus, so ist vom Verwaltungsrat innerhalb von 21 Tagen ein neues Vorstandsmitglied für die Restzeit bis zur darauffolgenden Mitgliederversammlung zu bestimmen.

Die Vorstandschaft gibt sich eine Geschäftsordnung. Die Vorstandschaft führt die einfachen Geschäfte der laufenden Verwaltung selbstständig aus. Erwerb, Veräußerung und Belastung von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten, sowie die Aufnahme von Krediten, bedürfen der vorherigen Zustimmung der Mitgliederversammlung.

Eine Vorstandschaftsitzung kann von jedem Vorstandschaftsmitglied einberufen werden. Einer vorherigen Mitteilung des  Beschlussgegenstandes bedarf es nicht.


§ 10

Der Verwaltungsrat besteht aus:

a) den Vorstandschaftsmitgliedern

b) den Abteilungsleitern der einzelnen Abteilungen

c) dem überfachlichen Jugendwart

d) dem zweiten Kassier

e) dem zweiten Schriftführer

f) dem Frauenwart

 

Soweit einer Abteilung mehrere Abteilungsleiter vorstehen, bestimmen diese in einfacher Mehrheit, wer als stimmberechtigter Abteilungsleiter an den Sitzungen des Verwaltungsrats teilnimmt. Über die Sitzung des Verwaltungsrats ist eine Niederschrift aufzunehmen und vom Sitzungsleiter sowie vom Schriftführer zu unterzeichnen.


§ 11

Eine ordentliche Mitgliederversammlung findet mindestens einmal im Kalenderjahr statt. Wahlberechtigt und wählbar sind alle Mitglieder, die am Tage der Versammlung das 18. Lebensjahr vollendet haben.

Die Versammlung beschließt über den Vereinsbeitrag, die Entlastung der Vorstandschaft, die Wahl der Vorstandschaft, die Entlastung des Verwaltungsrats, über Satzungsänderungen, sowie über alle Punkte, die Gegenstand der Tagesordnung sind.

Die Mitgliederversammlung bestimmt jeweils für ein Jahr zwei Revisoren, die die Kassenprüfung übernehmen und der Versammlung Bericht erstatten. Die Revisoren dürfen nicht Mitglieder der Vorstandschaft oder des Verwaltungsrats sein. Die Amtszeit eines Revisors beträgt höchstens zwei Jahre.

Die Einberufung zu allen Mitgliederversammlungen erfolgt schriftlich oder durch Bekanntmachung in der Vereinszeitschrift durch den Vorstand mit einer Frist von zwei Wochen unter Bekanntgabe der Tagesordnung.

Die zur Abstimmung zu stellenden Anträge sind im wesentlichen dem Inhalt nach zu bezeichnen.

Jedes Mitglied kann bis spätestens eine Woche vor dem Tag der Mitgliederversammlung beim Vorstand schriftlich beantragen, dass weitere Angelegenheiten nachträglich auf die Tagesordnung gesetzt werden. Der Versammlungsleiter hat zu Beginn der Mitgliederversammlung die Tagesordnung entsprechend zu ergänzen. Dringlichkeitsanträge sind möglich. Sie bedürfen der Zustimmung einer 2/3 Mehrheit der anwesenden Mitglieder.

Die Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig. Die Mitgliederversammlung entscheidet mit einfacher Mehrheit, soweit die Satzung oder gesetzliche Vorschriften nichts anderes ergeben. Zur Auflösung des Vereins bedarf es einer 3/4 Mehrheit der Mitgliederversammlung.

Über die Mitgliederversammlung ist eine Niederschrift aufzunehmen. Sie ist vom Versammlungsleiter und dem hierzu bestimmten Schriftführer zu unterzeichnen. Eine außerordentliche Mitgliederversammlung ist auf Verlangen von 1/5 aller Mitglieder oder auf Beschluss des Verwaltungsrats einzuberufen.


§ 12

Für die im Verein betriebenen Sportarten sowie der Kleingartenanlage werden Abteilungen mit Genehmigung des Verwaltungsrats gebildet. Den einzelnen Abteilungen steht nach Maßgabe der Beschlüsse des Verwaltungsrats das Recht zu, in ihrem eigenen sportlichen Bereich tätig zu sein.

Die Abteilungen können kein eigenständiges Vermögen bilden.

Gebildete Abteilungen können nach den nachstehenden Ausführungen aufgelöst werden:
Eine Auflösung kann durch die Vorstandschaft mit Zustimmung des Verwaltungsrats stattfinden, sofern eine Abteilung aus weniger als zehn Abteilungsmitgliedern besteht. Ansonsten kann ein Auflösung der Abteilung nur durch die Abteilungsmitglieder selbst vorgenommen werden.

Hierzu ist eine Versammlung der jeweiligen Abteilung durch den Abteilungsleiter einzuberufen. Eine Auflösung kann mit einer 2/3 Mehrheit der erschienenen Abteilungsmitglieder beschlossen werden. Die Auflösung ist dem Vorstand und dem Verwaltungsrat mitzuteilen.

 
§ 13

Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. Alle Einnahmen - Aufnahmegebühren, Mitgliedsbeiträge, Spenden, Zuschüsse und Gewinne - dürfen nur zu Erreichung des satzungsmäßigen Zweckes verwendet werden. Ausscheidende Mitglieder haben keinerlei Ansprüche auf das Vereinsvermögen.


§ 14

Jedes Mitglied ist zur Zahlung der Aufnahmegebühr und des Beitrages verpflichtet. Über die Höhe und Fälligkeit der Beiträge beschließt die Mitgliederversammlung, soweit nicht die Satzung bereits Bestimmungen hierfür getroffen hat.


§ 15

Die Auflösung des Vereins kann nur mit einer zu diesem Zweck mit einer vierwöchigen Frist einberufenen Mitgliederversammlung beschlossen werden. In dieser Versammlung müssen 4/5 der Mitglieder anwesend sein. Zur Beschlussfassung ist eine 3/4 Stimmenmehrheit notwendig.
Kommt eine Beschlussfassung nicht zustande, so ist innerhalb von 14 Tagen eine weitere Mitgliederversammlung einzuberufen, die ohne Rücksicht auf die Zahl der anwesenden Mitglieder beschlussfähig ist. Auch hier bedarf es einer 3/4 Stimmenmehrheit.
In der Versammlung haben die Mitglieder die Liquidatoren zu bestellen, die die laufenden Geschäfte abwickeln und das vorhandene bewegliche Vereinsinventar in Geld umzusetzen haben.
Das nach Auflösung seines bisherigen Zwecks verbleibende Vermögen ist dem Bayerischen Landes-Sportverband e.V. oder für den Fall dessen Ablehnung der Stadt Nürnberg mit der Maßgabe zu überweisen, es wiederum unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke im Sinne der Satzung zu verwenden.
Beschlüsse über Satzungsänderungen und über die Auflösung des Vereins sind dem zuständigen Finanzamt und dem Registergericht anzuzeigen. Satzungsänderungen, die die in § 3 genannten gemeinnützigen Zwecke betreffen, bedürfen der Einwilligung des zuständigen Finanzamtes.

 

Nürnberg, 16.12.2021                                                                                                                             

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Chronik

 

1883


Fünf junge Männer, die Turnbrüder Carl, Hack, Schaller, Scherf und Volkmar gründen im Frühjahr 1883 den ersten Turnverein in der Vorstadt Nürnbergs. Sie geben ihm den Namen „Turnverein St. Johannis 1883."
Unter der Patenschaft des TSV 1846 Nürnberg wird ein Verein auf den Weg gebracht, der sich während eines 125-jährigen Zeitraumes zu einem nicht nur in Nürnberg bekannten und anerkannten Verein entwickelt.
Bis zum heutigen Tage war es allerdings ein weiter und beschwerlicher Weg, den Verein zu dem zu machen, was er heute darstellt.

 

1887


 Im Jahre 1887 findet der Anschluss der Turngemeinde St. Johannis statt.

 

1895


 Im Jahre 1895 wird der Verein umbenannt in „Arbeiter-, Turn- und Sportverein St. Johannis Nürnberg".

 

1920


Im Jahre 1920 ist es dann soweit, der Verein kann sein eigenes Vereinsgelände am Zeisigweg erwerben, wo er seit dieser Zeit beheimatet ist.

 

1929


 Im Jahre 1929 obliegt es dem Verein das zweite Arbeiter-, Bundes-, Turn- und Sportfest mit 8.000 Gästen auszutragen, nachdem man bereits in vorangegangenen Jahren am 1. Bundesfest in Leipzig, den Olympiaden in Frankfurt und Wien sowie an den Bayerischen Turnfesten teilgenommen hatte.

 

1933


Ein Schicksalsschlag trifft den Verein mit der Machtergreifung der Nationalsozialisten.
Nicht nur die 50-Jahr-Feier des Vereins steht im Jahre 1933 bevor, sondern wohl auch die unglücklichsten Stunden des Vereins, nämlich das Verbot der gesamten Arbeitersportbewegung mit der Folge von Hausdurchsuchungen, Beschlagnahme des Heimes, des Grundstückes und des gesamten Vereinseigentums.

 

1934


Der Verein erhält seinen endgültigen Vereinsnamen „Turn- und Sportverein Johannis 1883 Nürnberg e.V."

 

1960


Im Jahre 1960 wird nach Absolvierung der Entscheidungsspiele der Aufstieg in die erste Amateurliga als Bezirksmeister Mittelfrankens erreicht. Auch nach Neuordnung der Spielklassen mit Einführung der Bundesliga im Jahre 1963 kann das gesteckte Ziel, einen Platz unter den sieben Erstplatzierten zu halten, erreicht werden.
Als einziger Nürnberger Verein spielt der TSV Johannis 1883 in der höchsten Amateurklasse, der Bayernliga. Rückblickend darf dies als größter sportlicher Erfolg gewertet werden, wenn auch der Abstieg in diesem Jahr nicht verhindert werden kann, da das notwendige ‚Quäntchen Glück gefehlt hatte.

 

1970


Das letzte Jahrzehnt vor dem 100-jährigen Bestehen ist gezeichnet von Mut und Risikobereitschaft der Verantwortlichen im Interesse des Vereines. Die Planungen für die Erweiterung des Sportplatzgeländes werden in den Jahren 1970 bis 1974 aufgenommen.

 

1977


Der erste Teilabschnittes des Bauvorhabens ist fertiggestellt. In Gegenwart der Verbandsspitzen können am 04.06.1977 vier Tennisplätze bestimmungsgemäß der neugegründeten Tennisbteilung übergeben werden.

 

1980


Am 28.06.1980 ist endlich das erste große Ziel erreicht:
Die festliche Einweihung der Sportanlagen wird durch den ersten Vorsitzenden, Loni Rauscher, vorgenommen. Nach mehreren 1.000 Stunden Eigenleistung durch die Mitglieder war ist der erste Schritt in die Zukunft getan.

 

1981


Am 03.10.1981 ist der letzte Bauabschnitt fertiggestellt. Durch den ersten Vorsitzenden Hans-Christoph Päch, dem Nachfolger des zurückgetretenen Loni Rauscher, werden die neuen Umkleidekabinen in Gegenwart des Oberbürgermeisters Dr.Urschlechter und der Verbandsspitzen des Kreises dem Spielbetrieb  übergeben.
Welch großartige und imponierende Leistung in diesen zurückliegenden Jahren erbracht wurde, spiegelt eine Zahl wieder. Insgesamt mehr als 1 Million DM - unter Einbeziehung von Spenden und Eigenleistungen der Mitglieder wurden zur Errichtung des Gesamtkomplexes eingesetzt.

 

1983


 100jähriges Vereinsjubiläum

 

1998


Nach 5-jähriger Abstinenz kann die 1. Fußballmannschaft 1998 den Aufstieg in die Bezirksliga Nord feiern, was den Sponsor des Vereins veranlasst, mit einem zusätzlichen Betrag den Verein ab 1999 zu unterstützen.

 

1999


Die Tennis-Damen30 steigen nach dem Gewinn der Bezirksmannschaftsmeisterschaft in die Landesliga auf.

 

2002


März: Wegen besonderer Verdienste um den Tennissport erhält Klaus Bassing die → silberne Ehrennadel des Bayerischen Tennisverbands.

 

2005


Die Tennis-Herren55 steigen nach dem Gewinn der Bezirksmannschaftsmeisterschaft in die Landesliga auf.
Juli: Der Verein wird durch die Sepp Herberger Stiftung des DFB für besonders bemerkenswerte Jugendarbeit ausgezeichnet.
November: Christoph Päch erhält für langjährige hervorragende Verdienste im Sport dieVerdienstnadel in Gold des Bayerischen Landessportverbandes.
                                                                                                                                    

 2008


125jähriges Vereinsjubiläum

 

2010


April: Christian Fuchs wird mit dem Verbands-Ehrenzeichen in Silber durch den Bayerischen Fußball-Verband in Annerkennung seiner langjährigen Verdienste ausgezeichnet.
November: Rudolf (Rudi) Fuchs wird für seine vorbildlichen ehrenamtlichen Leistungen im Fußballsport durch den Deutschen Fußball-Bund ausgezeichnet.
November: Durch die Intensivierung der Jugendarbeit - Dank sei an dieser Stelle nochmal dem Sportwart Bernd Conrad - erreicht die Tennisabteilung eine Steigerung der Mitgliederzahl um fast 40%. Der Verein wird  vom Bayerischen Tennis-Verband mit dem Preis " → Beste Mitgliederentwicklung 2010 " ausgezeichnet.         
 

2013


Juni: Der Verein wird mit der "→ Silbernen Raute " ausgezeichnet, dem Gütesiegel des Bayerischen Fußballverbandes.
Oktober: Wegen besonderer Verdienste um den Tennissport erhält Hans Joachim Marx die silberne Ehrennadel des Bayerischen Tennisverbands.
                                                                                   

2021


Juni: Mit der neuen Abteilung Tauchsport wird das Portfolio des Vereins erweitert.
 

2022


Juni: Der Verein wird für sein breites Sportangebot für ältere Mitglieder als "→ Seniorenfreundlicher Sportverein" ausgezeichnet, ein Qualitätssiegel des Bayerischen Turnverbands e.V.
 

2023


140jähriges Vereinsjubiläum
März: Georg Zell wird wird im Rahmen der "Aktion Ehrenamt" mit einer coronabedingten Verzögerung für sein 45-jähriges Engagement als Übungsleiter im Verein mit der → Ehrenamtsurkunde durch den Deutschen Fußball-Bund  ausgezeichnet.